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Marc Hoffmann
Selbstständiger Reiseberater
Pestalozzistrasse 25
D-55450 Langenlonsheim

Tel. +49 (0) 6704 9638400
Mob. +49 (0) 160 8524705
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Gerichtsstand Bad Kreuznach

Inhaltlich verantwortlich Marc Hoffmann

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Urheberrecht

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Hinweis zur Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

Auskunft zur Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsman)

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
D-10006 Berlin

Tel. 0800 3696000
Fax 0800 3699000

eMail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A

A) WIR, MARCREISEN.DE VERTRETEN DURCH MARC HOFFMANN, VERMITTELN REISE- U. BEFÖRDERUNGSDIENSTLEISTUNGEN - WIE KREUZFAHRTEN, PAUSCHALREISEN, FLÜGE, HOTELRESERVIERUNGEN U.A. - VON LEISTUNGSERBRINGERN - WIE REEDEREIEN, REISEVERANSTALTERN, AIRLINES & HOTELIERS - AN UNSERE KUNDEN. HIERBEI BESTEHT UNSERE VERTRAGLICHE VERPFLICHTUNG IN DER ORDNUNGSGEMÄSSEN VERMITTLUNG DER JEWEILIGEN LEISTUNG. DER DIE REISELEISTUNG BETREFFENDE VERTRAG, IM FALLE EINER BUCHUNG ODER RESERVIERUNG, KOMMT AUSSCHLIESSLICH ZWISCHEN UNSEREN KUNDEN UND DEM LEISTUNGSERBRINGER ZUSTANDE. DIE FOLGENDEN AGB BEZIEHEN SICH AUF DEN ÜBER UNSERE VERMITTLUNGSTÄTIGKEIT ENTSTEHENDEN GESCHÄFTSBESORGUNGSVERTRAG (VERMITTLUNGSVERTRAG).



A-I
Vertragsschluss

SIE KÖNNEN UNS IHREN BUCHUNGSAUFTRAG MÜNDLICH, FERNMÜNDLICH, SCHRIFTLICH, PER EMAIL ODER FAX ERTEILEN. SIE BEAUFTRAGEN UNS HIERMIT, IHR VERBINDLICHES ANGEBOT ÜBER DIE GEWÜNSCHTE LEISTUNG AN DEN LEISTUNGSERBRINGER WEITERZULEITEN UND DIE ENTSPRECHENDE DRITTLEISTUNG ZU BESORGEN. DER VERMITTLUNGSVERTRAG KOMMT DURCH DIE BESTÄTIGUNG IHRES BUCHUNGSAUFTRAGES ZUSTANDE. DER VERTRAG ÜBER DIE VERMITTELTE LEISTUNG KOMMT DURCH DIE GESONDERTE BUCHUNGSBESTÄTIGUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS ZUSTANDE. FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES ÜBER DIE VERMITTELTE LEISTUNG SIND NEBEN DEN EINSCHLÄGIGEN GESETZLICHEN VORGABEN DIE JEWEILIGEN VERTRAGLICHEN BESTIMMUNGEN UND DIE AGB (ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN) DER LEISTUNGSERBRINGER MASSGEBLICH. DIES GILT INSBESONDERE FÜR DIE BEDINGUNGEN EINE UMBUCHUNG ODER STORNIERUNG BETREFFEND, SOWIE DIE ZAHLUNGSBEDINGUNGEN.



A-II
Vertragsgegenstand

IM RAHMEN DES VERMITTLUNGSVERTRAGES BERATEN WIR UNSERE KUNDEN BEI DER AUSWAHL DER GEWÜNSCHTEN LEISTUNG UND LEITEN DEN BUCHUNGSAUFTRAG AN DEN LEISTUNGSERBRINGER WEITER. DER VERMITTLUNGSAUFTRAG UMFASST JEDOCH NICHT DIE ERFOLGREICHE VERMITTLUNG DER LEISTUNG, BEZIEHUNGSWEISE DEREN VERFÜGBARKEIT, SOWIE DIE ERBRINGUNG UND DURCHFÜHRUNG DIESER. SONDERWÜNSCHE DES KUNDEN, WELCHE ÜBER DIE BESCHREIBUNG DER LEISTUNG HINAUS GEHEN, LEITEN WIR ALS UNVERBINDLICHEN WUNSCH AN DEN LEISTUNGSERBRINGER WEITER - DIE GEBUCHTE LEISTUNG BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT.



A-III
Vermittlungsentgelte

SOLLTEN WIR FÜR DIE VERMITTLUNG VON HOTELS & FLÜGEN EINE BUCHUNGSPAUSCHALE ERHEBEN, SO WEISEN WIR DIESE BEI DER BUCHUNG GESONDERT AUS.



A-IV
Haftung

FÜR EINEN SCHADEN AUS EINER VERLETZUNG DER GESUNDHEIT, DES KÖRPERS, DES LEBENS EINES KUNDEN SOWIE FÜR ANDERE SCHÄDEN HAFTEN WIR NUR, SOLLTEN SICH DIESE AUS EINER VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN PFLICHTVERLETZUNG UNSERERSEITS ERGEBEN. WIR HAFTEN FÜR DIE VERLETZUNG VON WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHTEN. WESENTLICHE VERTRAGSPFLICHTEN SIND SOLCHE, DIE DIE VERTRAGSWESENTLICHEN RECHTE DES KUNDEN SCHÜTZEN, DIE IHM DER VERTRAG NACH SEINEM INHALT UND ZWECK GERADE ZU GEWÄHREN HAT. WESENTLICH SIND FERNER SOLCHE PFLICHTEN, DEREN ERFÜLLUNG DIE ORDNUNGSGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG DES VERTRAGES ÜBERHAUPT ERMÖGLICHEN UND AUF WELCHE DER KUNDE REGELMÄSSIG VERTRAUEN DARF. BEI EINER LEICHT FAHRLÄSSIGEN VERTRAGSPFLICHTVERLETZUNG IST UNSERE HAFTUNG AUF DEN VORHERSEHBAREN, VERTRAGSTYPISCHEN SCHADEN BEGRENZT, SOFERN ES SICH NICHT UM SCHADENSERSATZANSPRÜCHE DES KUNDEN AUS EINER VERLETZUNG DER GESUNDHEIT, DES KÖRPERS ODER DES LEBENS HANDELT. ANSPRÜCHE AUS VON UNS ÜBERNOMMENEN GARANTIEN ODER BESCHAFFUNGSRISIKEN, SOWIE EINE GESETZLICH VORGESEHENE VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG BLEIBEN UNBERÜHRT.



A-V
Verjährung

ANSPRÜCHE EINES KUNDEN AUS DEM VERMITTLUNGSVERTRAG VERJÄHREN, ABWEICHEND VON §195 BGB, IN EINEM JAHR. DIE VERJÄHRUNG BEGINNT MIT DEM ENDE DES JAHRES, IN WELCHEM DER ANSPRUCH ENTSTANDEN IST UND DER KUNDE VON DEN UMSTÄNDEN, DIE DEN ANSPRUCH GEGEN UNS BEGRÜNDEN, KENNTNIS ERLANGT HAT ODER OHNE GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ERLANGT HABEN MÜSSTE. DIESES GILT NICHT BEI DER VERLETZUNG DER GESUNDHEIT, DES KÖRPERS ODER DES LEBENS, BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ VON UNS, SOWIE BEI EINER GESETZLICH VORGESEHENEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG ODER BEI ÜBERNOMMENEN GARANTIEN ODER BESCHAFFUNGSRISIKEN.



A-VI
Gerichtsstand | Rechtswahl

DER JEWEILIGE VERMITTLUNGSVERTRAG UND DIE HIERMIT ZUSAMMENHÄNGENDEN ANSPRÜCHE UNTERLIEGEN DEM RECHT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND. DIESES UNTER AUSSCHLUSS DES UN-KAUFRECHTS CISG. BEI VERBRAUCHERN GILT DIESE RECHTSWAHL NUR, SOWEIT HIERDURCH DER DURCH ZWINGENDE BESTIMMUNGEN DES RECHTS DES STAATES, DES GEWÖHNLICHEN AUFENTHALTES DES VERBRAUCHERS, GEWÄHRTE SCHUTZ NICHT ENTZOGEN WIRD. SOFERN DER KUNDE EIN KAUFMANN IM SINNE DES HGB, EINE JURISTISCHE PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS ODER ÖFFENTLICH-RECHTLICHES SONDERVERMÖGEN IST, SIND ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND FÜR ALLE STREITIGKEITEN AUS DEM VERMITTLUNGSVERTRAG GUMMERSBACH. UNSER RECHT, EIN GERICHT AUS EINEM ANDEREN GERICHTSSTAND ANZURUFEN, BLEIBT HIERVON UNBERÜHRT.



A-VII
Vertragssprache

DIE VERTRAGSSPRACHE IST DEUTSCH.



B
Hinweise & Informationen



B-I

DIE EINHALTUNG DER FÜR JEDES LAND GELTENDEN, INDIVIDUELLEN BESTIMMUNGEN BETREFFEND DER EIN- UND AUSREISE, ZOLLVORSCHRIFTEN, PASS- ODER VISAAUFLAGEN, GESUNDHEITS- ODER DEVISENVORSCHRIFTEN LIEGEN IM VERANTWORTUNGSBEREICH DES KUNDEN. DIESER IST FÜR DIE BEACHTUNG UND EINHALTUNG DIESER VORSCHRIFTEN SELBST VERANTWORTLICH. WIR INFORMIEREN SIE NACH DEN RICHTLINIEN DER PRRL VOR BUCHUNG. WIR EMPFEHLEN DRINGEND, RECHTZEITIG DIE ERFORDERLICHEN REISEDOKUMENTE ZU ÜBERPRÜFEN. AUSKÜNFTE DIESBEZÜGLICH ERHÄLT DER KUNDE BEIM AUSWÄRTIGEN AMT ODER DEM BETEILIGTEN LEISTUNGSERBRINGER. KUNDEN, WELCHE NICHT DIE DEUTSCHE STAATSBÜRGERSCHAFT BESITZEN, WENDEN SICH AN DIE ZUSTÄNDIGEN BOTSCHAFTEN ODER KONSULATE.



B-II

WIR EMPFEHLEN JEDEM KUNDEN DRINGEND DEN ABSCHLUSS EINER REISERÜCKTRITTSKOSTEN-, ALS AUCH EINER AUSLANDSKRANKENVERSICHERUNG, WELCHE NICHT IM REISEPREIS INKLUDIERT IST. MÖGLICHE KOSTEN EINES REISEABBRUCHS ODER EINES GEPÄCKVERLUSTS KÖNNEN EBENFALLS ABGESICHERT WERDEN.



B-III

ZAHLUNGEN ERFOLGEN IM REGELFALL NACH DEN ANGABEN DES IN DER BUCHUNGSBESTÄTIGUNG GENANNTEN LEISTUNGSERBRINGERS IM WEGE DES DIREKTINKASSOS AN DEN JEWEILIGEN LEISTUNGSERBRINGER. ZAHLUNGEN DÜRFEN ERST NACH AUSHÄNDIGUNG EINES SICHERUNGSSCHEINS GEM. §651K ABS. 4 S.1 BGB ERFOLGEN.



B-IV

REISEDOKUMENTE WERDEN DEM KUNDEN PER POST ODER EMAIL ZUGESTELLT. IN EINZELFÄLLEN KÖNNEN DIESE NACH GESONDERTER MITTEILUNG VOM LEISTUNGSERBRINGER AUCH AM FLUGHAFEN HINTERLEGT WERDEN.



B-V

DER KUNDE IST DAZU VERPFLICHTET DIE BUCHUNGSBESTÄTIGUNG UNVERZÜGLICH NACH ERHALT AUF VOLLSTÄNDIGKEIT UND RICHTIGKEIT ZU PRÜFEN. NAMEN MÜSSEN MIT DEN AUSWEISDOKUMENTEN ÜBEREINSTIMMEN.



B-VI

VORSCHRIFTEN UND BEDINGUNGEN DER BETEILIGTEN LEISTUNGSERBRINGER, GERADE AIRLINES UND REEDEREIEN IN BEZUG AUF CHECK IN-ZEITEN, GEPÄCKBESTIMMUNGEN, RÜCKBESTÄTIGUNGEN SIND ZU BEACHTEN.



B-VII

GEMÄSS EU-VERORDNUNG VO 2111|2005 SIND WIR VERPFLICHTET, DEN KUNDEN BEI DER BUCHUNG ÜBER DIE IDENTITÄT DER AUSFÜHRENDEN FLUGGESELLSCHAFT FÜR SÄMTLICHE IM RAHMEN DER GEBUCHTEN REISE ZU ERBRINGENDEN FLUGBEFÖRDERUNGSLEISTUNGEN ZU INFORMIEREN, SOFERN DIESE VOR VERTRAGSABSCHLUSS FESTSTEHT. HIERZU VERWEISEN WIR AUF DIE ANGABEN DER JEWEILIGEN LEISTUNGSERBRINGER ÜBER DIE EINGESETZTEN FLUGGESELLSCHAFTEN. SOLLTE DIE IDENTITÄT VOR BUCHUNG NICHT FESTSTEHEN, TEILEN WIR DEM KUNDEN DIE IDENTITÄT SOFORT NACH ERHALT DIESER INFORMATION MIT. DIESES GILT AUCH BEI EINEM WECHSEL EINER AUSFÜHRENDEN FLUGGESELLSCHAFT, SOFERN UNS DIESE INFORMATION VOM LEISTUNGSERBRINGER ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD.



B-VIII

MARC HOFFMANN IST ALS VERMITTLER BEFUGT, ERKLÄRUNGEN DES KUNDEN ZU SCHADENS- ODER GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN IN BEZUG AUF DIE VERMITTELTE LEISTUNG ENTGEGEN ZU NEHMEN. GESETZLICHE ANZEIGE- BZW. AUSSCHLUSSFRISTEN KÖNNEN BESTEHEN, WELCHE ZU BEACHTEN UND VOM KUNDEN EINZUHALTEN SIND. ALLE ENTSPRECHENDEN ERKLÄRUNGEN MÜSSEN DIREKT GEGENÜBER DEM VERMITTELTEN LEISTUNGSERBRINGER ODER ÜBER UNS GELTEND GEMACHT WERDEN.



B-IX

DIE AGB KÖNNEN SIE HIER SEPARAT AUSDRUCKEN ODER DAUERHAFT SPEICHERN. AUF DIE AGB DER LEISTUNGSERBRINGER WIRD IM VERLAUF DER BUCHUNG HINGEWIESEN.



B-X

HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ FINDEN SIE UNTER DEM MENÜPUNKT "DATENSCHUTZ". DIE IM RAHMEN DER BUCHUNG ÜBERMITTELTEN DATEN VERWENDEN WIR NUR ZUR VERTRAGSDURCHFÜHRUNG.